Denkmalschutz und Steueroptimierung – eine Kombination, die besonders spannend sein kann. Wer denkmalgeschützte Immobilien saniert, profitiert von erhöhten Abschreibungen, die bis zu 100 % der Sanierungskosten erfassen können.
Gesetzlicher Rahmen
- Für Vermieter und Selbstständige (§ 7i EStG):
- 8 Jahre je 9 % AfA
- 4 Jahre je 7 % AfA
- Für Selbstnutzer (§ 10f EStG):
- 10 Jahre je 9 % Sonderausgabenabzug
Voraussetzung ist, dass alle Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und bescheinigt werden. Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage.
Begünstigte Maßnahmen
Erlaubt sind alle Arbeiten, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Denkmals beitragen, etwa:
- Restaurierung von Fassaden oder Stuck
- Erneuerung historischer Dachstühle
- Installation moderner Haustechnik unter Wahrung der Substanz
- Reparatur denkmalgeschützter Fenster
Nicht gefördert sind Maßnahmen, die den Charakter des Denkmals verändern oder nur der Modernisierung dienen.
Steuerplanung und Risiken
Investoren sollten beachten:
- Nur Sanierungskosten zählen, nicht Kaufpreis oder Grundstück
- Zuschüsse reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage
- Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren droht Rückabwicklung
Praxisbeispiel
Ein Investor saniert ein Gründerzeit-Mehrfamilienhaus für 800.000 €, wovon 600.000 € förderfähig sind. Über zwölf Jahre können so insgesamt 600.000 € zzgl. die reguläre Abschreibung auf die Altbausubstanz inkl. der 200.000 € nicht förderfähigen Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit:
Denkmäler können sich lohnen – vorausgesetzt, die Abstimmung mit den Behörden klappt, das entsprechenden zu versteuernde Einkommen vor Denkmal-Abschreibung ist vorhanden und die steuerliche Gestaltung wird professionell begleitet.
Unsere Unterstützung für Euch
Gerne beraten wir Euch individuell zu dem Thema.
Die rechtssichere Umsetzung erfordert jedoch fachkundige Begleitung. Vereinbart gerne einen persönlichen Beratungstermin unter über den Button „Termin buchen“, bei dem wir Eure individuelle Situation analysieren und einen maßgeschneiderten Gestaltungsvorschlag erarbeiten. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.
Beste steueroptimierte Grüße von den
#Steuerknaben