Wir möchten Euch auf eine oft übersehene, aber sehr wichtige Pflicht hinweisen: die Anzeige von Schenkungen und Erbschaften beim Finanzamt. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (§ 30 ErbStG) und betrifft nahezu alle Vermögensübertragungen.
Was müsst Ihr beachten?
Frist:
Ihr müsst jede Schenkung oder Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Vermögensanfalls beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Bei Schenkungen gilt die Frist ab dem Zeitpunkt der Ausführung, bei Erbschaften ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr vom Erbfall erfahrt.
Wer ist verpflichtet?
- Bei Erbschaften: Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte.
- Bei Schenkungen: Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte.
Form der Anzeige:
Ein formloses Schreiben reicht aus. Es muss folgende Angaben enthalten:
- Namen, Anschriften und Steuer-IDs von Erblasser/Schenker und Erwerber
- Todestag und Sterbeort bzw. Zeitpunkt der Schenkung
- Gegenstand und Wert des Erwerbs
- Rechtsgrund (z. B. gesetzliche Erbfolge, Testament, Vermächtnis)
- Persönliches Verhältnis (Verwandtschaftsgrad)
- Frühere Zuwendungen (Art, Wert, Zeitpunkt)
Gibt es Ausnahmen?
Keine Anzeige erforderlich, wenn:
- Die Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) notariell oder gerichtlich eröffnet wurde und das Verwandtschaftsverhältnis eindeutig hervorgeht.
- Die Schenkung notariell beurkundet
- Aber Achtung: Bei Immobilien, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen besteht die Anzeigepflicht trotzdem
Was passiert bei Nichtanzeige?
Wer die Anzeigepflicht verletzt, riskiert steuerstrafrechtliche Konsequenzen:
- Bei tatsächlich entstandener Steuer: Gefahr der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) mit Geldstrafen bis zu 1 Mio. € oder Freiheitsstrafe in schweren Fällen.
- Auch wenn keine Steuer anfällt, kann eine verspätete Anzeige Probleme bereiten, insbesondere bei späteren Zuwendungen.
Unser Rat
- Meldet jede Schenkung und Erbschaft fristgerecht – auch wenn Ihr glaubt, dass keine Steuer anfällt.
- Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen (z. B. Auslandsvermögen, Unternehmensanteile) sprecht uns bitte frühzeitig an. Wir unterstützen Euch bei der Anzeige und prüfen die steuerlichen Auswirkungen.
Unsere Unterstützung für Euch
Gerne beraten wir Euch individuell zu dem Thema.
Die rechtssichere Umsetzung erfordert jedoch fachkundige Begleitung. Vereinbart gerne einen persönlichen Beratungstermin auf unserer Webseite unter https://www.steuerknaben.de, bei dem wir Eure individuelle Situation analysieren und einen maßgeschneiderten Gestaltungsvorschlag erarbeiten. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.
Beste steueroptimierte Grüße von den
#Steuerknaben