Seit 2021 gilt für Geschäftsführer eine neue Pflicht: Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) wurde die Krisenfrüherkennung gesetzlich verankert. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig vor einer existenzbedrohenden Schieflage zu bewahren.
Rechtliche Grundlage
1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Werden Risiken erkennbar, muss unverzüglich gehandelt und ggf. das Aufsichtsorgan informiert werden.
Die Pflicht gilt für alle haftungsbeschränkten Rechtsformen – von der GmbH bis zur AG – und ergänzt bereits bestehende Vorgaben, etwa § 91 Abs. 2 AktG.
Unternehmensplanung als Kernaufgabe
Ein funktionierendes Frühwarnsystem ist ohne solide Planung nicht denkbar. Geschäftsleiter müssen:
- eine integrierte Finanzplanung (GuV, Bilanz, Liquidität) über mehrere Jahre erstellen,
- regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche durchführen,
- und Abweichungen analysieren, um rechtzeitig gegensteuern zu können.
Besonders wichtig: Eine Liquiditätsvorschau von 12–24 Monaten, um drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen.
Praktische Folgen für Geschäftsführer
Die Pflichten nach StaRUG sind ernst zu nehmen:
- Haftungsrisiko: Unterbleibt eine rechtzeitige Planung, können Geschäftsführer im Krisenfall persönlich in Anspruch genommen werden.
- Dokumentation: Alle Maßnahmen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
- Externe Beratung: Steuerberater und Restrukturierungsexperten können als „Frühwarnsystem“ fungieren und helfen, Risiken professionell zu bewerten.
Unterschiede zur Insolvenzordnung
Das StaRUG greift vor Eintritt der Insolvenzreife. Drohende Zahlungsunfähigkeit ermöglicht es, über einen Restrukturierungsplan oder eine Sanierungsmoderation gegenzusteuern – Instrumente, die es im klassischen Insolvenzverfahren nicht in dieser Form gibt.
Damit steigt die Verantwortung der Geschäftsleitung, Krisensignale frühzeitig zu erkennen und aktiv Maßnahmen einzuleiten.
Fazit
Das StaRUG verschärft die Anforderungen an Geschäftsführer: Unternehmensplanung ist keine Kür mehr, sondern Pflicht. Wer rechtzeitig handelt, senkt Haftungsrisiken und kann eine Krise unter Umständen ohne Insolvenz bewältigen.