Heute möchten wir Euch über eine interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeit informieren: die Anschaffung eines PKW im Privatvermögen mit anschließender Vermietung an Eure GmbH, an der Ihr beteiligt seid. Diese Konstellation bietet einige steuerliche Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden näher beleuchten möchten.
Grundkonstellation
Bei dieser Gestaltung erwerbt Ihr als Privatperson einen PKW und vermietet diesen anschließend an Eure eigene GmbH. Der PKW verbleibt dabei in Eurem Privatvermögen, während die GmbH ihn für betriebliche Zwecke nutzt und dafür ein Entgelt entrichtet. Diese Konstellation unterscheidet sich grundlegend von der direkten Anschaffung des Fahrzeugs durch die GmbH oder der Einlage eines privaten PKW in das Betriebsvermögen der GmbH.
Vorteile der PKW-Vermietung an die eigene GmbH
1. Steuerfreier Verkaufserlös
Ein wesentlicher Vorteil dieser Gestaltung liegt in der steuerlichen Behandlung bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs. Da der PKW in Eurem Privatvermögen verbleibt, könnt Ihr ihn nach Ablauf der Nutzungsdauer steuerfrei veräußern. Bei einem PKW im Betriebsvermögen der GmbH wäre hingegen der Veräußerungsgewinn vollständig steuerpflichtig, was zu einer Steuerbelastung von bis zu 50 % des Verkaufserlöses führen kann.
2. Vorsteuerabzug trotz Privatvermögen
Als Vermieter eines PKW könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Fahrzeugs geltend machen, obwohl sich der PKW in Eurem Privatvermögen befindet. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr für die Vermietungstätigkeit zur Umsatzsteuer optiert (§ 19 Abs. 2 UStG) und somit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
3. Steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen
Die Mieteinnahmen, die Ihr von Eurer GmbH erhaltet, könnt Ihr mit der Abschreibung des PKW sowie etwaigen Zinsen für eine Fremdfinanzierung des PKW verrechnen. Wenn der Überschuss unter dem Freibetrag von 256 Euro für sonstige Einkünfte liegt ist er einkommensteuerfrei. Aber Vorsicht: Die Miete sollte fremdübliche sein um dem Finanzamt nicht Argumente für einen Gestaltungsmissbrauch auf dem Silbertablett zu servieren.
4. Liquiditätsschonung der GmbH
Durch die Vermietungslösung wird die Liquidität Eurer GmbH geschont, da keine hohe Einmalzahlung für die Anschaffung des Fahrzeugs erforderlich ist. Die GmbH zahlt lediglich die laufende Miete sowie die laufenden Betriebskosten (Kraftstoff, Wartung & Instandhaltung, Pflege) und kann diese als Betriebsausgabe absetzen.
Nachteile und Risiken
1. Gefahr der Betriebsaufspaltung
Ein wesentliches Risiko dieser Gestaltung ist die mögliche Begründung einer Betriebsaufspaltung. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sachliche Verflechtung: Das überlassene Wirtschaftsgut (hier der PKW) muss eine wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH darstellen.
- Personelle Verflechtung: Der Vermieter muss einen beherrschenden Einfluss auf die GmbH haben, was bei einer 100%-Beteiligung definitiv gegeben ist.
Die Frage, ob ein PKW eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, ist nicht eindeutig geklärt bzw. muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. In der Rechtsprechung werden Grundstücke und Immobilien regelmäßig als wesentliche Betriebsgrundlagen eingestuft, unabhängig vom betrieblichen Zweck der GmbH. Bei einem PKW kommt es auf die konkrete Bedeutung für den Geschäftsbetrieb der GmbH an. Ist der PKW für die Geschäftstätigkeit unverzichtbar, könnte er als wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden.
2. Folgen einer Betriebsaufspaltung
Sollte eine Betriebsaufspaltung vorliegen, hätte dies weitreichende steuerliche Konsequenzen:
- Eure vermögensverwaltende Tätigkeit (Vermietung) würde in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert.
- Es entstünde ein sogenanntes „Besitzunternehmen“, dessen Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen würden.
- Alle Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die dem Besitzunternehmen zuzurechnen sind, würden in ein neu gegründetes Besitzunternehmen eingelegt. Wichtig: Dazu gehören auch die Anteile an der GmbH!
- Bei Beendigung der Vermietung käme es zur Versteuerung aller stillen Reserven, auch solcher, die ohne Betriebsaufspaltung steuerfrei wären.
3. Gestaltungsmissbrauch
Das Finanzamt könnte die Vermietungskonstruktion unter Umständen als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO ansehen. Um diesem Vorwurf zu begegnen, solltet Ihr wirtschaftlich vernünftige Gründe für die Gestaltung anführen können, wie etwa die Schonung der Liquidität der GmbH.
4. Verwaltungsaufwand
Die Vermietungslösung erfordert einen erhöhten Verwaltungsaufwand durch die Erstellung eines Mietvertrags, die Führung einer separaten Buchhaltung für die Vermietungstätigkeit und gegebenenfalls die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.
Praktische Umsetzung
Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Gestaltung empfehlen wir folgende Schritte:
- Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags zwischen Euch und Eurer GmbH zu marktüblichen Konditionen.
- Festlegung einer angemessenen marktüblichen Miete.
- Option zur Umsatzsteuerpflicht, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
- Klare Regelung, wer die laufenden Kosten (Versicherung, Steuern, Wartung, Kraftstoff) trägt – idealerweise die GmbH.
- Vereinbarung einer kurzen Grundmietzeit (z.B. drei Jahre) mit einseitigem Optionsrecht des Mieters zur Verlängerung.
Fazit
Die Anschaffung eines PKW im Privatvermögen mit anschließender Vermietung an die eigene GmbH kann steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere im Hinblick auf einen späteren steuerfreien Verkauf des Fahrzeugs. Allerdings besteht das Risiko einer Betriebsaufspaltung, wenn der PKW als wesentliche Betriebsgrundlage eingestuft wird.
Wenn Ihr zu 100 % an Eurer GmbH beteiligt seid, ist die personelle Verflechtung für eine Betriebsaufspaltung definitiv gegeben. Ob auch eine sachliche Verflechtung vorliegt, hängt von der konkreten Bedeutung des PKW für den Geschäftsbetrieb Eurer GmbH ab.
Wir empfehlen Euch, vor der Umsetzung dieser Gestaltung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die spezifischen Umstände Eures Falls zu berücksichtigen und das Risiko einer ungewollten Betriebsaufspaltung zu minimieren.
Unsere Unterstützung für Euch
Gerne beraten wir Euch individuell zu dem Thema.
Die rechtssichere Umsetzung erfordert jedoch fachkundige Begleitung. Vereinbart gerne einen persönlichen Beratungstermin unter http://termine.steuerknaben.de, bei dem wir Eure individuelle Situation analysieren und einen maßgeschneiderten Gestaltungsvorschlag erarbeiten. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.
Beste steueroptimierte Grüße von den
#Steuerknaben