Als Gesellschafter einer GmbH steht Ihr regelmäßig vor der Frage, wie Ihr Euer Unternehmen finanziell am besten ausstatten könnt. Zwei häufig genutzte Finanzierungsformen sind das Gesellschafterdarlehen und die Einzahlung in die Kapitalrücklage. In diesem Newsletter möchten wir Euch die Vor- und Nachteile beider Optionen aufzeigen, damit Ihr die für Euch passende Entscheidung treffen könnt.
Gesellschafterdarlehen: Flexibilität mit steuerlichen Vorteilen
Was ist ein Gesellschafterdarlehen?
Beim Gesellschafterdarlehen gewährt Ihr als Gesellschafter Eurer GmbH ein Darlehen. Die Gesellschaft erhält dadurch Fremdkapital, während bei Euch eine Forderung entsteht. Die Darlehenskonditionen wie Laufzeit, Tilgung und Verzinsung könnt Ihr individuell vereinbaren.
Vorteile des Gesellschafterdarlehens
- Steuerliche Vorteile: Die gezahlten Zinsen kann Eure GmbH als Betriebsausgaben abziehen, was die Steuerlast des Unternehmens mindert. Während die GmbH Steuern spart, erhaltet Ihr als Gesellschafter regelmäßige Zinserträge. Wenn im Privatbereich steuerliche Verluste vorliegen sogar steuerfrei.
- Flexibilität und Schnelligkeit: Im Vergleich zu Bankkrediten oder Kapitalmaßnahmen könnt Ihr ein Gesellschafterdarlehen schnell und unkompliziert vereinbaren. Notarielle Beurkundungen, wie sie bei Stammkapitalerhöhungen erforderlich sind, entfallen hier vollständig. Zum Teil kann auch die private Bonität genutzt werden indem die Privatperson den Kredit persönlich bei der Bank aufnimmt und als Gesellschafterdarlehen an seine GmbH weiterreicht.
- Individuell gestaltbare Konditionen: Ihr könnt die Rückzahlungsmodalitäten, Laufzeiten und Zinssätze flexibel an die wirtschaftliche Situation Eurer GmbH anpassen.
- Liquidität bleibt erhalten: Anders als bei Eigenkapitalmaßnahmen bleibt Euer Kapital nicht dauerhaft gebunden. Bei Bedarf könnt Ihr die Rückzahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen verlangen.
Nachteile und Risiken bei Gesellschafterdarlehen
- Fremdüblichkeit zwingend erforderlich: Die Darlehenskonditionen müssen marktüblich sein. Andernfalls droht die steuerliche Umqualifizierung in eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Zinsen wären dann keine abzugsfähigen Betriebsausgaben mehr.
- Nachrangigkeit im Insolvenzfall: Bei einer Insolvenz der GmbH werden Eure Forderungen aus dem Gesellschafterdarlehen nachrangig behandelt. Das bedeutet: Erst wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind, werdet Ihr berücksichtigt.
- Zusätzlicher laufender Aufwand: In der Buchhaltung müssen laufende Zinsen für das Darlehens erfasst werden. Auch eine laufende Zinszahlung ist zu empfehle da sonst die Fremdüblichkeit angezweifelt werden könnte.
- Zinsschranke beachten: Bei hohen Zinsaufwendungen kann die Zinsschranke nach § 4h EStG greifen, die den Betriebsausgabenabzug für Zinsen begrenzt. Dies ist besonders relevant, wenn der Nettozinsaufwand 3 Millionen Euro übersteigt.
Einzahlung in die Kapitalrücklage: Stärkung der Eigenkapitalbasis
Was ist eine Kapitalrücklage?
Bei einer Einzahlung in die Kapitalrücklage führt Ihr Eurer GmbH Eigenkapital zu, ohne dass das Stammkapital erhöht wird. Die Einzahlung erfolgt einfach durch Überweisung auf das Konto der Gesellschaft und wird als Zuführung zum steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG gebucht.
Vorteile der Kapitalrücklage
- Stärkung der Eigenkapitalbasis: Die Einzahlung in die Kapitalrücklage verbessert sofort die Eigenkapitalquote Eurer GmbH. Dies wirkt sich positiv auf das Rating und die Bonität aus, was wiederum den Zugang zu weiteren Finanzierungen erleichtern kann.
- Keine Zinszahlungen: Anders als beim Darlehen entstehen keine laufenden Kosten durch Zinszahlungen, was die Liquidität Eurer GmbH schont.
- Flexible Verwendungsmöglichkeiten: Kapitalrücklagen könnt Ihr für verschiedene Zwecke wie Anschaffungen, Investitionen oder zur Verlustdeckung verwenden.
- Steuerfreie Rückführung möglich: Die spätere Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto ist grundsätzlich steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachteile und Einschränkungen bei der Kapitalrücklage
- Längerfristige Kapitalbindung: Im Vergleich zum Darlehen ist die Rückführung von Kapitalrücklagen komplizierter und an strengere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
- Keine Steuervorteile durch Zinsabzug: Da keine Zinsen gezahlt werden, entfällt der steuerliche Vorteil des Betriebsausgabenabzugs für die GmbH.
- Verwendungsreihenfolge: Wenn Eure GmbH später Gewinne macht und keine Verlustvorträge zur Verrechnung hat, gilt eine steuerliche Verwendungsreihenfolge. Es müssen zuerst sämtliche Ausschüttbaren Gewinn mit Abführung von Kapitalertragssteuer ausgeschüttet werden bevor eine steuerfreie Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto (z. B. Kapitalrücklage) erfolgen kann.
Fazit: Die richtige Wahl für Eure GmbH
Die Entscheidung zwischen Gesellschafterdarlehen und Kapitalrücklage sollte von verschiedenen Faktoren abhängen:
Wählt ein Gesellschafterdarlehen, wenn:
- Ihr Wert auf Flexibilität bei der späteren Kapitalrückführung legt
- steuerliche Vorteile durch den Zinsaufwand genutzt werden sollen
- Ihr als Gesellschafter regelmäßige Einkünfte in Form von Zinsen erzielen möchtet
- die kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Vordergrund steht
Entscheidet Euch für eine Kapitalrücklage, wenn:
- die langfristige Stärkung der Eigenkapitalbasis Priorität hat
- eine Verbesserung der Bonität angestrebt wird
- laufende Zinsbelastungen vermieden werden sollen
- Ihr eine steuerfreie Rückführung zu einem späteren Zeitpunkt plant oder Ihr das Geld langfristig im Unternehmen belassen wollt
In vielen Fällen kann auch eine Kombination beider Finanzierungsformen sinnvoll sein. Die optimale Struktur hängt von der individuellen Situation Eurer GmbH, Euren persönlichen finanziellen Verhältnissen und den langfristigen Unternehmenszielen ab.
Unsere Unterstützung für Euch
Gerne beraten wir Euch individuell, welche Finanzierungsform oder -kombination für Eure spezifische Situation am besten geeignet ist.
Die rechtssichere Umsetzung erfordert jedoch fachkundige Begleitung. Vereinbart gerne einen persönlichen Beratungstermin unter http://termine.steuerknaben.de, bei dem wir Eure individuelle Situation analysieren und einen maßgeschneiderten Gestaltungsvorschlag erarbeiten. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.
Beste steueroptimierte Grüße von den
#Steuerknaben