Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau

Heute möchten wir Euch über die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG informieren. Diese Regelung bietet attraktive steuerliche Vorteile für Investitionen in neue Mietwohnungen. 

Grundlagen der Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ermöglicht es Euch, zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung in den ersten vier Jahren bis zu 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuschreiben. Dies bedeutet konkret: 

  • 5% Sonderabschreibung pro Jahr für vier Jahre 
  • Zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung von 2% bzw. 3% (je nach Fertigstellungsdatum) 


Diese Regelung soll Anreize für Neubauten schaffen und Eure Steuerlast in der Anfangsphase der Investition senken.
 

Unterschiede zwischen den Zeiträumen 

Bis zum 31.12.2021
Für Bauanträge oder Bauanzeigen bis zum 31.12.2021 galten folgende Bedingungen: 

  • Baukostenobergrenze: 3.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche 
  • Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung: maximal 2.000 € pro Quadratmeter 


Ab dem 01.01.2023
Für Bauanträge oder Bauanzeigen ab dem 01.01.2023 und vor dem 01.10.2029 gelten neue, angepasste Regelungen: 

  • Baukostenobergrenze: 5.200 € pro Quadratmeter Wohnfläche 
  • Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung: maximal 4.000 € pro Quadratmeter
  • Neu: Die Wohnung muss die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) 


Wichtige Hinweise
 

  • Die Sonderabschreibung gilt nur für neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen. Sofern hier eine Haus abgerissen wird, um ein neues zu errichten kann die Sonderabschreibung nicht geltend gemacht werden. 
  • Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. 
  • Für Bauanträge oder Bauanzeigen im Jahr 2022 kann keine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. 


Fazit

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bietet Euch attraktive Möglichkeiten, Investitionen in neue Mietwohnungen steuerlich zu optimieren. Beachtet dabei die unterschiedlichen Regelungen je nach Zeitraum des Bauantrags oder der Bauanzeige. Die neuen Anforderungen an die Energieeffizienz ab 2023 unterstreichen den Fokus auf nachhaltiges Bauen. 

Habt Ihr Fragen zu diesem Thema? Wir stehen mit unserer Expertise gerne zur Seite! Vereinbart einfach einen Termin mit uns unter www.termine.steuerknaben.de. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung. 

 

Beste Grüße von den
#Steuerknaben 

 

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