heute möchten wir Euch über ein wichtiges Thema beim Immobilienkauf informieren: die Aufteilung der Anschaffungskosten in Gebäude- und Grundstücksanteil. Diese Aufteilung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen, die man kennen sollte.
Warum ist die Aufteilung so wichtig?
Der Gebäudewertanteil kann steuerlich abgeschrieben werden, der Grundstücksanteil hingegen nicht. Je höher also der Gebäudeanteil, desto mehr kannst Du jährlich als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.
Wie erfolgt die Aufteilung?
Es gibt verschiedene Methoden:
- Aufteilung im Kaufvertrag: Du kannst bereits im notariellen Kaufvertrag eine Aufteilung vornehmen. Das Finanzamt akzeptiert diese in der Regel, solange sie nicht willkürlich erscheint. Dies ist dann der Fall, wenn die im Vertrag vorgenommene Aufteilung nicht wesentlich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
- Berechnung nach BMF-Arbeitshilfe: Das Bundesfinanzministerium stellt eine Excel-Tabelle zur Verfügung, mit der Du eine typisierte Aufteilung vornehmen kannst.
- Gutachterliche Stellungnahme: Ein Sachverständiger kann eine fundierte Aufteilung nach dem Verkehrswert vornehmen.
Worauf solltest Du achten?
- Vermeide einen einheitlichen Gesamtkaufpreis im Notarvertrag. Teile stattdessen den Preis auf Grundstück, Gebäude und ggf. Inventar auf.
Die Aufteilung darf nicht willkürlich sein. Sie muss die tatsächlichen Wertverhältnisse widerspiegeln.
Beachte: Je nach Immobilientyp und Nutzung kann das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren angemessener sein. - Achtung: Das Restverfahren (Berechnung Grundstückswert mit Bodenrichtwert x Grundstücksfläche, Rest ist Geäudeanteil) wurde bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes als unzulässug verworfen.
Unser Tipp
Sprich uns vor dem Immobilienkauf an. Wir helfen Dir, die optimale Strategie für die Kaufpreisaufteilung zu finden und unterstützen Dich bei der Umsetzung. So stellst Du sicher, dass Du alle steuerlichen Vorteile ausschöpfst.
Habt Ihr Fragen zu diesem Thema? Wir stehen mit unserer Expertise gerne zur Seite! Vereinbart einfach einen Termin mit uns unter www.termine.steuerknaben.de. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.
Beste Grüße von den
#Steuerknaben