Heute möchten wir Euch über die wichtigsten Werbungskosten informieren, die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden können.
Abzugsfähige Werbungskosten
Als Vermieter können eine Vielzahl von Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, um die steuerpflichtigen Einnahmen zu reduzieren. Zu den wichtigsten absetzbaren Werbungskosten gehören:
Laufende Grundstückskosten:
- Grundsteuer
- Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung)
- Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Winterdienst
- Sämtliche sonstige auf den Mieter umlegbare Kosten
Finanzierungskosten:
- Kreditzinsen
- Bankgebühren
- Kosten für die Bestellung und Eintragung einer Grundschuld
- Kosten für Finanzierungspläne
Instandhaltung und Modernisierung:
- Reparaturen und Renovierungen (auch der WEG)
- Modernisierungsarbeiten (z.B. Einbau einer Wärmepumpe, Fenstersanierung, Achtung vor der 15 % Grenze in den ersten 3 Jahren nach Kaufvertrag!)
Verwaltungskosten:
- Büromaterial und Porto
- Telefonkosten (anteilig)
- Kontoführungsgebühren für ein separates Mietkonto
- Kosten für Fachliteratur und spezielle Software
- ab einem gewissen Umfang der Vermietungstätigkeit auch die (anteiligen) Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale
- Fortbildungskosten (Seminare, Workshops, Messen/Tagungen)
Fahrtkosten:
- Fahrten zum Mietobjekt (0,30 € pro gefahrenem Kilometer oder auch tatsächliche km-Kosten)
- Fahrten zu Eigentümerversammlungen oder zum Baumarkt (für objektbezogene Besorgungen)
Rechtskosten:
- Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten mit Mietern oder Handwerkern
- Kosten für Räumungsklagen
Vermietungsbezogene Dienstleistungen:
- Kosten für Makler bei der Mietersuche
- Ausgaben für Zeitungsanzeigen oder Internetinserate
- Erstellung eines Energieausweises
Besonderheiten bei der steuerlichen Geltendmachung
Die folgenden wichtigen Punkte sind zu beachten:
- Abflussprinzip: Werbungskosten sind in dem Jahr absetzbar, in dem Sie sie tatsächlich bezahlt wurden (Ausnahme 10-Tage-Regel beim Jahreswechsel bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben).
- Sofort abzugsfähig vs. Abschreibung: Während viele Kosten sofort abzugsfähig sind, müssen größere Anschaffungen oder Herstellungskosten über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
- Teilweise Eigennutzung: Bei gemischt genutzten Immobilien können Sie nur den Teil der Kosten absetzen, der auf den vermieteten Bereich entfällt.
- Vorweggenommene Werbungskosten: Auch Kosten, die vor der eigentlichen Vermietung anfallen, können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
- Steuerberatungskosten: Die Kosten für die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihren Vermietungseinkünften sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar.
Fazit
Die korrekte Erfassung und Geltendmachung von Werbungskosten kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Bewahrt alle relevanten Belege sorgfältig auf und nutzt die Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Habt Ihr Fragen zu diesem Thema? Wir stehen mit unserer Expertise gerne zur Seite! Vereinbart einfach einen Termin mit uns unter www.termine.steuerknaben.de. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.
Beste Grüße von den
#Steuerknaben