Vorteile eines Restnutzungsdauergutachten bei Immobilien

Heute möchten wir Euch über eine Möglichkeit informieren, wie Ihr als Immobilienbesitzer Eure Steuerlast optimieren und die Rendite maximieren könnt: das Restnutzungsdauergutachten.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein Dokument, das die tatsächliche verbleibende Nutzungsdauer der Immobilie bewertet. Im Gegensatz zur pauschalen Abschreibung über 50 bzw. 40 Jahre (2% oder 2,5% jährlich) kann dieses Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und somit steuerliche Vorteile verschaffen.

Welche Vorteile bietet ein Restnutzungsdauergutachten?

1. Höhere jährliche Abschreibung
Mit einem Restnutzungsdauergutachten kann die Abschreibung einer Immobilie von den üblichen 2%/2,25% pro Jahr zum Teil deutlich erhöht werden. Das bedeutet, der Wert der Immobilie kann steuerlich schneller geltend gemacht werden.

2. Reduzierung der Steuerlast
Durch die erhöhte Abschreibung sinkt das zu versteuernde Einkommen, was zu einer direkten Steuerersparnis führt. Sofern aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Verluste entstehen, können diese mit anderen Einkünften verrechnet werden.

3. Steigerung der Rendite
Die Steuerersparnis erhöht den Cashflow und somit die Rendite der Immobilieninvestition.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Stellt Euch vor, Ihr besitzt eine Immobilie im Gebäudewert von 500.000 Euro. Ohne Gutachten würden bei einer steuerlichen Nutzungsdauer von 2% jährlich (entspricht 10.000 Euro) als Abschreibung den steuerlichen Überschuss reduzieren. Mit einem Restnutzungsdauergutachten, das die Nutzungsdauer auf 30 Jahre verkürzt, könntet Ihr die jährliche Abschreibung auf 16.667 Euro erhöhen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 42% könnte dies zu einer Steuerersparnis von über 2.800 Euro führen, und das jede Jahr!

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten für dich?
Ein Restnutzungsdauergutachten ist in der Regel besonders interessant für:

· Wohnimmobilien, die älter als 30 Jahre sind
· Unrenovierte Objekte
· Gewerbeimmobilien, die 10 bis 20 Jahre alt sind

Wie geht man vor?

  1. Lasst die Restnutzungsdauer Eurer Immobilie von einem zertifizierten Sachverständigen ermitteln und achtet darauf, dass das Gutachten den Anforderungen aus dem BMF-Schreiben aus Februar 2023 entspricht. Besprecht das am besten vor Erteilung des Gutachtensauftrages mit dem Gutachter.
  2. Reicht das Gutachten zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.
  3. Profitiert von einer höheren Abschreibung und geringeren Steuerlast.


Hinweis:
Das Restnutzungsdauergutachten kann auch noch vor Erteilung des Steuerbescheides oder im Rahmen eines Einspruchsverfahrens nachträglich eingereicht werden. Steht der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann das Gutachten auch noch nach Eintritt der Rechtskraft des Steuerbescheides nachgereicht werden.

Möchtet Ihr mehr darüber erfahren, wie ein Restnutzungsdauergutachten die steuerliche Situation verbessern kann? Sprecht uns an – wir beraten Euch gerne individuell und helfen, das volle Potenzial Eurer Immobilieninvestition auszuschöpfen.

Habt Ihr Fragen zu diesem Thema? Wir stehen mit unserer Expertise gerne zur Seite! Vereinbart einfach einen Termin mit uns unter http://termine.steuerknaben.de.
Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.

Beste Grüße von den
#Steuerknaben

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