Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahestehenden Personen

heute möchten wir Euch auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen, das in der steuerlichen Praxis häufig zu Diskussionen führt: Verträge zwischen nahestehenden Personen und insbesondere Verträge zwischen Gesellschaftern und ihren Gesellschaften. Diese Vertragsverhältnisse stehen regelmäßig im Fokus der Finanzverwaltung und der Gerichte, da sie oft steuerliche Risiken bergen. 

Lest hier, worauf Ihr achten solltet, um böse Überraschungen zu vermeiden:

1. Warum sind solche Verträge besonders kritisch?
Verträge zwischen nahestehenden Personen (z. B. Ehepartnern, Eltern und Kindern) oder zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft werden von der Finanzverwaltung besonders genau geprüft. Der Grund: Es besteht die Gefahr, dass solche Verträge nicht wie unter fremden Dritten („Fremdvergleich“) oder nur zum Schein abgeschlossen werden.

Wenn ein Vertrag nicht den Anforderungen des Fremdvergleichs entspricht, kann dies dazu führen, dass steuerliche Vorteile aberkannt werden. Beispielsweise können Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt oder Einkünfte hinzugerechnet werden.

2. Voraussetzungen für die Anerkennung solcher Verträge
Damit ein Vertrag steuerlich anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Schriftform und klare Vereinbarungen
Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden – mündliche Absprachen genügen in der Regel nicht.

Die Vereinbarungen müssen klar und eindeutig formuliert sein (z. B. genaue Beschreibung von Leistungen, Vergütungen oder Zahlungsmodalitäten).

b) Fremdvergleich
Die Vertragsbedingungen müssen so gestaltet sein, wie sie auch zwischen fremden Dritten üblich wären.

Beispiele: Übliche Marktmiete bei Vermietung von Immobilien oder marktgerechte Zinsen bei Darlehen.

c) Tatsächliche Durchführung des Vertrags
Der Vertrag muss so durchgeführt werden, wie er schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen in der Praxis, wie z. B. der Verzicht auf Abrechnungen von Leistungen, führen häufig zur steuerlichen Nichtanerkennung.

d3) Zeitnaher Abschluss des Vertrags
Der Vertrag sollte vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen werden – rückwirkende Vereinbarungen sind problematisch und führen ebenfalls zum Versagen der steuerlichen Anerkennung.

3. Typische Fallstricke bei Verträgen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
Besonders kritisch sind Verträge zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft (z. B. GmbH). Hier einige Beispiele für typische Problemfälle:

a) Gesellschafter-Darlehen 
Werden Darlehen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft gewährt, müssen die Konditionen (z. B. Zinssatz, Tilgungsplan) marktüblich sein.

Fehlen Sicherheiten oder wird auf Zinsen verzichtet, könnte das Finanzamt das Darlehen als verdeckte Einlage werten.

b) Mietverträge 
Vermietet ein Gesellschafter eine Immobilie an seine Gesellschaft, muss die Miete dem Marktwert entsprechen. Ist die die Miete überhöht, könnte sie anteilig als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden.

c) Geschäftsführervergütung 
Die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sollte angemessen sein und sich an branchenüblichen Vergleichswerten orientieren. Überhöhte Vergütungen bzw. Gesamtausstattungen (Geschäftsführer-Gehalt, Dienstwagen, Bonis, Pensionszusagen) können ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

d) Beratungs- bzw. Dienstleistungsvereinbarungen 
Geschäftsführer müssen nicht zwingend eine Angestelltenvergütung erhalten, können vielmehr auch auf Beratungs- bzw. Provisionsbasis von der Gesellschaft vergütet werden. Hält die Vergütung aufgrund der Höhe den Fremdvergleich nicht stand, kann sie als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Die Vergütungen sollten so wie vereinbart auch abgerechnet werden und der Gesellschafter sollte nicht willkürlich auch Vergütungen verzichten (z. B. aufgrund der Liquiditätslage der Gesellschaft).

4. Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Werden die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, drohen erhebliche steuerliche Nachteile:

  • Nichtanerkennung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
  • Hinzurechnung von Einkünften beim Gesellschafter
  • Nachzahlungen von Steuern sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen
  • Im schlimmsten Fall droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung


5. Unsere Empfehlung: Rechtzeitig prüfen lassen!

Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend:

  1. Lassen Sie alle Verträge mit nahestehenden Personen oder Ihrer Gesellschaft rechtzeitig von uns prüfen – idealerweise vor Abschluss des Vertrags!
  2. Dokumentieren Sie die tatsächliche Durchführung der Vereinbarungen sorgfältig (z. B. Zahlungsnachweise).
  3. Bei bestehenden Verträgen lohnt sich eine Überprüfung auf mögliche Schwachstellen.


6. Wir unterstützen gerne!

Habt Ihr Fragen zu diesem Thema oder möchtet Ihr bestehende Verträge überprüfen lassen? Wir stehen mit unserer Expertise gerne zur Seite! Vereinbart einfach einen Termin mit uns unter http://termine.steuerknaben.de. Wir stehen gern als steuerlicher Sparringspartner zur Verfügung.

Beste Grüße von den
#Steuerknaben

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