Wichtige Änderung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Neuerung im Steuerrecht in Kraft, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen betrifft. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten:

Kernpunkte der neuen Regelung

Ausschließlich Banküberweisungen anerkanntAb 2025 werden nur noch Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt, die per Banküberweisung erfolgen. Barzahlungen, Schecks oder andere Zahlungsformen werden vom Finanzamt nicht mehr als abzugsfähig anerkannt.Erhöhung des HöchstbetragsDer maximal absetzbare Betrag für Unterhaltszahlungen steigt von 11.604 Euro im Jahr 2024 auf 12.096 Euro im Jahr 2025.

Was bedeutet das für Sie?
Umstellung auf ÜberweisungenFalls Sie bisher Unterhalt in bar oder per Scheck geleistet haben, ist eine Umstellung auf regelmäßige Banküberweisungen erforderlich.DokumentationBewahren Sie Ihre Kontoauszüge sorgfältig auf, da diese als Nachweis für Ihre Unterhaltszahlungen dienen.Keine Nachzahlungen in barVersäumte Zahlungen können nicht mehr durch Barzahlungen ausgeglichen werden, wenn sie steuerlich geltend gemacht werden sollen.

Handlungsempfehlungen

  • Richten Sie, falls noch nicht geschehen, einen Dauerauftrag für regelmäßige Unterhaltszahlungen ein.
  • Informieren Sie Unterhaltsempfänger über die neue Zahlungsweise und bitten Sie um Mitteilung der Kontoverbindung.
  • Prüfen Sie, ob Ihre aktuellen Unterhaltszahlungen dem neuen Höchstbetrag entsprechen und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Fazit
Diese Änderung zielt darauf ab, die Nachvollziehbarkeit von Unterhaltszahlungen für das Finanzamt zu verbessern. Obwohl sie eine Umstellung erfordern kann, bietet sie durch den erhöhten Höchstbetrag auch potenzielle Vorteile.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern als fachlicher Sparringspartner zur Verfügung.

Beste Grüße von den
#Steuerknaben

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