Unternehmenssitz an der Privatadresse: Praktisch oder riskant?

Wer ein Unternehmen gründet, steht oft vor der Frage: „Wo melde ich den Sitz meines Unternehmens an?“ Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit bietet sich die private Wohnadresse als unkomplizierte und kostensparende Lösung an. Doch was auf den ersten Blick praktisch erscheint, birgt steuerliche Risiken – vor allem dann, wenn sich das Unternehmen erfolgreich weiterentwickelt.

Eines der größten steuerlichen Fallstricke: die Betriebsaufspaltung.

Was ist eine Betriebsaufspaltung?
Die Betriebsaufspaltung ist ein Konstrukt, das nicht im Gesetz definiert ist, sondern durch die Rechtsprechung entwickelt wurde. Sie entsteht, wenn:

  1. Ein beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)
  2. dieser wesentliche Betriebsgrundlagen (wie Räume, Maschinen oder anderes Eigentum)
  3. zur Nutzung überlässt.

Ein häufiges Beispiel: Ein Unternehmer gründet eine GmbH und nutzt weiterhin ein Arbeitszimmer in seiner privaten Immobilie als Büro. Allein diese Konstellation kann unter Umständen zu einer Betriebsaufspaltung führen – selbst ohne Mietvertrag oder schriftliche Vereinbarung.

Warum ist eine Betriebsaufspaltung problematisch?
Die Betriebsaufspaltung verstrickt private Vermögenswerte (z. B. die Immobilie oder Anteile an der GmbH) in das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, das durch die Betriebsaufspaltung entsteht. Das birgt folgende Risiken:

  1. Steuerliche Verstrickung: Wirtschaftsgüter, die in das Betriebsvermögen übergehen, unterliegen der Besteuerung, wenn sie entnommen oder verkauft werden.
  2. Aufdeckung stiller Reserven: Bei der Beendigung der Betriebsaufspaltung (z. B. durch Umzug, Verkauf der Immobilie oder Anmietung von Geschäftsräumen) werden stille Reserven aufgedeckt – das kann zu erheblichen Steuerlasten führen.
  3. Unbewusste Steuerfallen: Besonders gefährlich ist eine unerkannte Betriebsaufspaltung. Sie wird häufig erst bei Betriebsprüfungen entdeckt – und dann ist es für steuerliche Gestaltungen zu spät.


So können Sie Risiken vermeiden

Damit der Unternehmenssitz an der Privatadresse nicht zur steuerlichen Stolperfalle wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

1. Entstehung der Betriebsaufspaltung verhindern

  • Auseinanderfallen der Beherrschungsverhältnisse: Wenn die Immobilie beispielsweise beiden Ehepartnern gehört und Entscheidungen gleichberechtigt getroffen werden, liegt keine Betriebsaufspaltung vor.
  • Vertragliche Regelungen: Eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsbereich (z. B. durch Mietverträge oder die Nutzung separater Räume) schafft Transparenz.


2. Frühzeitige Beratung
Je früher mögliche Konstellationen analysiert werden, desto besser lassen sich steuerliche Risiken vermeiden. Eine Beratung vor der Gründung oder Umwandlung eines Unternehmens ist unerlässlich.

3. Lösungen bei bestehender Betriebsaufspaltung
Wenn eine Betriebsaufspaltung bereits entstanden ist, kann beispielsweise die Einbringung in eine GmbH & Co. KG helfen, steuerliche Konsequenzen abzufedern.

Unser Praxistipp
Die beste Strategie ist Prävention: Lassen Sie mögliche Risiken von Anfang an prüfen, um Steuerfallen zu vermeiden. Denn die gefährlichste Betriebsaufspaltung ist die, die unbemerkt bleibt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Konstellation zu Problemen führen könnte, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Situation.
Steuern sollten kein Stolperstein sein – sondern eine gut geplante Grundlage für Ihren Erfolg.

Beste Grüße von den
#Steuerknaben

 

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