Die neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2025

Die Umsatzsteuer kann für kleine Unternehmen im Nebenerwerb oder jemanden der sein Unternehmen gerade erst gegründet hat ein nerviges Thema sein. Gerade wenn die Kunden eh nur Endverbraucher sind und man z. B. als Dienstleister kaum Eingangsrechnungen, aus denen man die Vorsteuer ziehen könnte, hat, möchte man mit dem Thema Umsatzsteuer eigentlich zunächst nichts zu tun haben. Aus diesem Grund gab es bereits in der Vergangenheit die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung die in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt ist.

Wesentliche Änderungen ab 01.01.2025

Neue Umsatzgrenzen

Die wichtigste Neuerung betrifft die Anhebung der Umsatzgrenzen:

  • Der Vorjahresumsatz darf künftig 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) nicht übersteigen.
  • Die Grenze für den Umsatz im laufenden Jahr wird auf 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) angehoben.


Netto- statt Bruttoumsätze

Ab 2025 werden zur Prüfung der Umsatzgrenzen die Nettoumsätze herangezogen, nicht mehr wie bisher die Bruttoumsätze5.

Sofortiger Wechsel bei Überschreitung

Neu ist, dass bei Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr sofort zur Regelbesteuerung gewechselt werden muss. Der Wechsel erfolgt unterjährig ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird6.

Steuerbefreiung statt Nichterhebung

Die Umsätze von Kleinunternehmern werden ab 2025 ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit, statt wie bisher lediglich nicht erhoben zu werden7.

Internationalisierung

Die Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmen aus anderen EU-Ländern ausgeweitet, sofern deren Jahresumsatz innerhalb der EU 100.000 Euro nicht überschreitet36.

Auswirkungen für Sie als Kleinunternehmer

Überprüfen Sie Ihre Umsätze für 2024 und die Prognose für 2025, um festzustellen, ob Sie weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.

Beachten Sie die neue 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr und seien Sie darauf vorbereitet, gegebenenfalls unterjährig zur Regelbesteuerung zu wechseln.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Umsatzplanung, dass nun Nettoumsätze maßgeblich sind.

Fazit

Die Neuregelungen bieten vielen Kleinunternehmern mehr Spielraum. Gleichzeitig erfordert die unterjährige Umstellung bei Überschreiten der Umsatzgrenze erhöhte Aufmerksamkeit.

Für Rückfragen stehen wir gern als fachlicher Sparringspartner natürlich gern zur Verfügung.

Beste Grüße von den

#Steuerknaben

 

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